Präsenz-Unterricht:
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Wir arbeiten mit E-Piano / Keyboard und Sing-A-Longs.
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Ein Mikrofon samt Stativ und Box steht zur Verfügung.
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Der Unterrichtsraum ist groß und beheizt.
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In der Musikschule steht Internet zur Vefügung, im Unterrichtsraum in Montabaur aufgrund der Lage leider nicht - hier sollten Songs und Karaoke-Versionen
sowie Texte vorab geladen und gespeichert werden, um offline zur Verfügung zu stehen.
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Parkplätze sind vorhanden - an der Musikschule in Höhr-Grenzhausen kostenfrei, in Montabaur ab 17:00 Uhr kostenfrei.
Online-Unterricht:
Für den Online-Unterricht wird folgendes benötigt:
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eine stabile Internetverbindung
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ein Laptop, Computer oder Tablet mit einer eingebauten Kamera oder externen Web-Cam, sowie einem funktionsfähigen Mikrofon oder externen Mikrofon (bitte kein
Handy)
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die Software Zoom oder Skype (Alternativen nach Absprache)
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ein ruhiger, heller Raum
Regelungen (für den privaten Unterricht in Montabaur und Online):
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bei Anzeichen einer Erkältung / Grippe oder ähnlichen Krankheiten bitte nicht zum Unterricht erscheinen
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sollte man sich trotz Symptomen so gut fühlen Unterricht machen zu können, kann dieser auch online durchgeführt werden
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sollte man selbst oder im gleichen Haushalt lebende Personen an Corona erkrankt sein, bitte umgehend Bescheid geben
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Online-Unterricht ist in der Gesamtqualität adäquat zu Präsenzunterricht
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Absagen sollten mindestens 24 Stunden vorher getroffen werden. Bei weniger als 24 Stunden gilt die Stunde als erteilt und wird vergütet (Ausnahmen in
Härtefällen). Die vereinbarte Stunde kann übertragen werden.
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Stunden, die von der Lehrkraft abgesagt werden, werden nachgeholt oder zurückerstattet oder bei beidseitigem Einverständnis online erteilt
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bitte immer etwas zu Trinken mitbringen (am besten Wasser oder Tee)
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Noten / Texte sollten in der Regel selbst besorgt und mitgebracht werden
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5er- und 10er-Karten haben die Gültigkeit von einem Jahr
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Unterrichtsverträge sind mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Monats zu kündigen (Ausnahmen in Härtefällen)
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Bei Kartensystemen wird die Gebühr bei Kauf und vor Erteilung der ersten Stunde in voller Höhe fällig
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Bei Unterrichtsverträgen ist das Monats-Honorar jeweils zum Ersten des darauffolgenden Monats auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen
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Die Teilnahme an Schüler:innen-Konzerten sind absolut freiwillig
Stand: 2023